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Aktuell

19. September 2003 - Singvogeljagd in Italien eröffnet

(Komitee gegen den Vogelmord) Regierungschef Berlusconi erlaubt trotz internationaler Proteste den Abschuß von Millionen Zugvögeln / Skandal in der Toskana: Auch deutsche Jäger schießen mit Trotz internationaler Proteste wird in Italien an diesem Sonntag wieder die Jagdsaison auf Singvögel eröffnet. Obwohl Italien in der Vergangenheit mehrfach vom Europäischen Gerichtshof wegen seiner Jagdpolitik verurteilt wurde, hat die jagdfreundliche Regierung unter Ministerpräsident Berlusconi den italienischen Jägern auch in diesem Jahr den millionenfachen Abschuß von Zugvögeln für den Kochtopf gestattet. Wie das Komitee gegen den Vogelmord am Freitag in Bonn mitteilte, erlauben die vor Kurzem veröffentlichten Jagdkalender der Regionen jedem Jäger den täglichen Abschuß von maximal 30 nach EU-Recht geschützten Finken und Staren sowie Lerchen, Drosseln und Sperlingen. "Bei in Italien offiziell registrierten 750.000 Vogeljägern sind das theoretisch weit über 20 Millionen für die Jagd freigegebener Tiere pro Tag", rechnet Alexander Heyd vom Komitee vor. In 35 von den Regionen Friaul, Venezien, Lombardei genehmigten Großfanganlagen dürfen dank großzügiger Fangquoten zusätzlich mehr als 30.000 Lerchen, Drosseln und Buchfinken gefangen werden. "Um sich Wählerstimmen zu sichern, genehmigt Berlusconi eine unglaubliche Naturplünderung. Ein klarer Verstoß gegen geltendes EU- Recht!", so Heyd. Besonders ärgert die Vogelschützer, daß sich in den letzten Jahren vermehrt deutsche und österreichische Jäger an dem traditionellen "Massaker"(Heyd) beteiligen. In Jagdzeitschriften und im Internet bieten zahlreiche Veranstalter deutschen Touristen die Möglichkeit, in der Toskana mit italienischen Singvogeljägern auf die Pirsch zu gehen. Einzige Voraussetzung: Das nötige Kleingeld und ein gültiger deutscher Jagdschein. Ein weiteres Problem für die Zugvögel stellt nach wie vor die vor allem im Norden Italiens verbreitete Wilderei mit illegalen Fallen und Fangnetzen dar. Allein in den Bergen rund um den Gardasee vermutet das Komitee mehr als eine halbe Million sog. archetti (Bogenfallen), mit denen vor allem Rotkehlchen, Nachtigallen, Gimpel und Zaunkönige gefangen werden. In einer gemeinsamen Aktion mit der Beamten der Forstpolizei und staatlich beauftragten Jagdaufsehen konnten die Bonner Vogelschützer dort im vergangenen Herbst mehr als 11.000 der verbotenen Fanggeräte unschädlich machen. Mehr als 40 Wilderer wurden in flagranti erwischt und angezeigt. In diesem Jahr werden ca. 50 deutsche und italienische Mitarbeiter des Komitees von Ende September an in den Alpen unterwegs sein, um den Vogeljägern das Handwerk zu legen.




19. September 2003 - Lufthansa: Neue Wege bei der Sensibilisierung für den Artenschutz

(Euronatur) Haie, Elefanten und winzig kleine Koboldmakis gibt es seit dem 1. Oktober 2003 an Bord der Lufthansa-Maschinen auf zahlreichen Interkontinental-Strecken der Airline. Nein, nicht etwa als lebendige Fracht im Laderaum, sondern vielmehr als tierisch gute Schauspieler im Bordkino-Programm. Ohne erhobenen Zeigefinger soll der 7 Minuten lange Film bei den Reisenden - hier sind Touristen und Geschäftsleute gleicher­maßen angesprochen - für den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten in den jeweiligen Ländern werben. Der Film mit dem Titel "Vielfalt Leben - Faszination Natur" ist das Produkt einer echten Ökoallianz zwischen der Deutschen Lufthansa AG, der Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Kernstück der gleichnamigen Initiative für eine breite Umweltaufklärung in Sachen Schutz der Artenvielfalt. Mit dem Bordkino-Video geht man also neue Wege in der Sensibilisierung der brei­ten Öffentlichkeit zum Schutz der Biodiversität. "Was nützen Gesetze und internationale Verein­barungen zum Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenwelt auf dem Papier, wenn diese gnadenlos verfolgt werden und immer weniger Lebensräume finden", so Claus-Peter Hutter, Präsident von Euronatur. Deshalb sollen neben Reisenden gerade auch Schüler angesprochen werden. Lehrerinnen und Lehrer sowie Leiter von Jugendgruppen - gerade auch von Umwelt- und Naturschutzorganisationen - können deshalb den Film als DVD unter FRACIB@dlh.de kostenlos bei der Deutschen Luft­hansa anfordern. Dort ist auch eine Begleitbro­schüre mit Hintergründen zum Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen und der Gefährdung der verschiedenen Tiergruppen erhältlich. Die Broschüre macht deutlich, dass etwa 30.000 verschiedene Arten im Rahmen des Washingtoner Artenschutz-Abkommens (CITES) geschützt werden. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass gekaufte Souvenirs aus Pflanzen oder Tieren unter diese Bestimmungen fallen. Jeder Reisende sollte daher im Zweifelsfall auf den Kauf von solchen Produk­ten verzichten, empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz. Eine Alternative sei regionaltypi­sches Kunsthandwerk - beispielsweise aus Keramik, Textil, Rindleder oder Metall.




9. September 2003 - Tierversuche vor Gericht: Sieg fuer den Tierschutz

(Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.) Die Klage einer hessischen Universitaet gegen das Regierungspraesidium Hessen auf Durchfuehrung von Tierversuchen ist vom Verwaltungsgericht Giessen abgewiesen worden. Der Bundesverband Menschen fuer Tierrechte begruesst diese Entscheidung, die endlich das Staatsziel Tierschutz angemessen beruecksichtigt. Das Regierungspraesidium (RP) Hessen hatte die beantragten Versuche mit Ratten nicht genehmigt, da die Notwendigkeit der Experimente nicht wissenschaftlich begruendet dargelegt worden sei. Die Universitaet, an welcher der Antrag stellende Forscher beschaeftigt war, zog daraufhin vor Gericht - und bekam zunaechst Recht. So hatte im Januar 2003 der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die geplanten Tierversuche in einer Eilentscheidung erlaubt und dem RP Giessen als Genehmigungsbehoerde lediglich eine "Plausibilitaetskontrolle", aber keine inhaltliche Pruefung der Notwendigkeit der Tierversuche zugestanden. Doch das RP Giessen verweigerte weiterhin die Genehmigung, worauf die Universitaet Klage erhob, die jetzt abgewiesen wurde. In seinem Urteil stellt das Verwaltungsgericht Giessen fest, dass in der Entscheidung vom Januar 2003 das Staatsziel Tierschutz - das seit August 2002 im Grundgesetz gesetzlich verankert ist - nicht hinreichend beruecksichtigt wurde. Das RP habe als Genehmigungsbehoerde jetzt ein eigenstaendiges materielles, also inhaltliches, Pruefungsrecht und duerfe einen beantragten Tierversuch wissenschaftlich ueberpruefen. Bei dem beantragten Versuch ging es um die Untersuchung von Gewichtszunahmen bei Menschen durch die Einnahme von Medikamenten. Die Ratten, an denen die Experimente haetten durchgefuehrt werden sollen, waeren am Ende des Versuchs getoetet und ihre Gehirne seziert worden. Das Verwaltungsgericht Giessen hielt die Toetung der Tiere in diesem Zusammenhang fuer ethisch nicht vertretbar. "Endlich erkennt auch die Rechtsprechung die Bedeutung des Staatszieles Tierschutz an", so Dr. jur. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen fuer Tierrechte. "Das Gericht hat in seiner Entscheidung wegweisend beruecksichtigt, dass der Tierschutz im Grundgesetz Auswirkungen auf die Freiheit der Wissenschaft haben muss und hat damit der Rechtslage angemessen Rechnung getragen."






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